Verordnung (EU) 2025/2240 der Kommission vom 5. November 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1442 hinsichtlich der Übergangsmaßnahmen für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die aus Salicylsäure oder mit naturbelassenem Holzmehl oder naturbelassenen Fasern hergestellt werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2023/1442 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 7 32025R2240
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