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Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 42 delegierte Rechtakte zu folgenden Zwecken zu erlassen:
zur Ergänzung der vorliegenden Verordnung durch die Vorschriften zur Schaffung einer allgemeinen Einfuhrgenehmigung der Union nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c der vorliegenden Verordnung für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte für Sicherheit nach Artikel 38 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 952/2013; in diesen Vorschriften werden das Format, die Anwendung und der geografische Geltungsbereich für diese Art der Genehmigung festgelegt;
zur Ergänzung der vorliegenden Verordnung durch die Vorschriften zur Festlegung einer allgemeinen Ausfuhrgenehmigung der Union gemäß Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe d der vorliegenden Verordnung für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte aus Gründen der Sicherheit nach Artikel 38 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 952/2013; in diesen Vorschriften werden das Format, die Anwendung und der geografische Geltungsbereich für diese Art der Genehmigung festgelegt;
zur Ergänzung der vorliegenden Verordnung durch Festlegung des Teils des Carnet ATA, in dem der Verweis auf die von der zuständigen Behörde erteilen Genehmigungen oder die von der zuständigen Behörde übermittelten Referenznummern vom Anmelder gemäß Artikel 29 Absatz 1 anzugeben ist;
zur Änderung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung aufgrund von Änderungen des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 und aufgrund von Änderungen des Anhangs I der Richtlinie (EU) 2021/555;
zur Änderung der Anhänge II, III und IV dieser Verordnung.
Unbeschadet des Artikels 6 Absatz 2 ist die Kommission befugt, delegierte Rechtsakte nach Artikel 45 zu erlassen, um die Anhänge III und VII infolge von…
Die Kommission erlässt die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten delegierten Rechtsakte auf der Grundlage von Folgendem:
Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 7 zu erlassen, um — im Fall einer Erweiterung der Union Nummer II.4 Gedankenstrich 2 und…
Für die Zwecke der Absätze 1 und 2 des vorliegenden Artikels ist die Kommission befugt, delegierte Rechtsakte nach Artikel 36 zur Änderung des Anhangs II auf…
Die Kommission erlässt bis zum 31. Dezember 2025 einen delegierten Rechtsakt gemäß Absatz 2. Die Kommission kann nach diesem Zeitpunkt zusätzliche delegierte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.