Erwägungsgrund 29 32025R0041
Personen, die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit Ausfuhren durchführen, sollten eine Ausfuhrgenehmigung mit einer Gültigkeit von höchstens drei Jahren erhalten können, auch im Falle von mehreren aufeinanderfolgenden kurzzeitig geltenden Einfuhrgenehmigungen, die von einführenden Drittländern erteilt wurden. Ausgenommen in Bezug auf die gefährlichsten Feuerwaffen sollten zusätzliche allgemeine Genehmigungen der Union eingeführt werden, um den Verwaltungsaufwand für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte für Sicherheit zu verringern. Die Mitgliedstaaten sollten zudem nationale allgemeine Ausfuhrgenehmigungen einführen können, wenn sie dies für erforderlich halten.