Erwägungsgrund 8 32025R0925
In einigen Regionen der Union gibt es zwar bereits eine Reihe von Rechtsinstrumenten zur Beseitigung grenzübergreifender Hindernisse auf zwischenstaatlicher, nationaler, regionaler und lokaler Ebene, jedoch decken diese weder alle Grenzregionen der Union ab noch dienen sie unbedingt auf kohärente Weise der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Entwicklung und der Stärkung des territorialen Zusammenhalts. Diese Verordnung ergänzt vorhandene Instrumente mittels eines im Wege des Unionsrechts geschaffenen Rahmens, der unter anderem das Instrument zur Erleichterung grenzübergreifender Lösungen umfasst.