Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Art der entwickelten NGT-Pflanzen und die Auswirkungen bestimmter Merkmale auf die ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit entwickeln sich ständig weiter. Daher sollte der Kommission gemäß Artikel 290 AEUV die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte hinsichtlich der Anpassung der Listen von Merkmalen, die bei NGT-Pflanzen der Kategorie 2 gefördert oder verhindert werden sollten, an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt oder an neue Erkenntnisse über die Auswirkungen dieser Merkmale auf die Nachhaltigkeit, zu erlassen.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 26 delegierte Rechtsakte zur Änderung der Listen der Merkmale von NGT-Pflanzen in Anhang IV zu…
Im Rahmen des Überwachungsprogramms gemäß Artikel 32 Absatz 2 überwachen die Kommission und die Mitgliedstaaten die Auswirkungen von NGT-Pflanzen auf die…
Um ein hohes Maß an Transparenz aufrechtzuerhalten, dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass die…
Antragstellern, potenziellen Antragstellern und potenziellen Anmeldern für NGT-Pflanzen der Kategorie 2 und NGT-Erzeugnisse der Kategorie 2 mit Merkmalen, die…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission in Fällen, in denen das Überprüfungsverfahren auf…
Die Mitgliedstaaten sollten dafür zuständig sein, die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung sicherzustellen. Sie sollten beispielsweise sicherstellen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.