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Um seine Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, sollte FVG auf allen Stufen der Erzeugung und des Inverkehrbringens in getrennten Partien nach den einzelnen Zulassungseinheiten und nach dem Stammzertifikat, sobald es ausgestellt wurde, gehalten werden. Aus Gründen der Transparenz und Rückverfolgbarkeit sollte jede Partie von FVG durch den Partiecode und — bei Ausstellung des Stammzertifikats — durch den Code des Stammzertifikats identifiziert werden.
Das FVG wird auf allen Stufen der Erzeugung und des Inverkehrbringens in getrennten Partien nach den einzelnen Zulassungseinheiten und nach dem auszustellenden…
Für jede Partie von FVG wird für das Inverkehrbringen ein amtliches Etikett ausgestellt und ausgedruckt, auf dem der Code des Stammzertifikats und der…
Mit dem Stammzertifikat über die Identität (im Folgenden „Stammzertifikat“) wird bescheinigt, dass das FVG eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
Die Unternehmer stellen die Rückverfolgbarkeit und Identifizierung von FVG auf allen Stufen der Erzeugung und des Inverkehrbringens sicher, unter anderem durch…
Für sämtliches von zugelassenem Ausgangsmaterial gewonnenes FVG sollten die zuständigen Behörden ein Stammzertifikat ausstellen. Das Stammzertifikat soll die…
Um Störungen bei der Erzeugung und dem Inverkehrbringen von FVG in der Union zu verhindern, sollte vor dem 17. Juli 2031 gemäß der Richtlinie 1999/105/EG oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.