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FVG sollte nur dann aus Drittländern eingeführt werden, wenn festgestellt wurde, dass es Anforderungen genügt, die denen für in der Union erzeugtes und in Verkehr gebrachtes FVG gleichwertig sind. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass eingeführtes FVG dieselbe Qualität aufweist wie das in der Union erzeugte FVG. Mit diesem Ansatz wird sichergestellt, dass eingeführtes FVG nicht nur Standards der Union einhält, sondern auch zur genetischen Vielfalt und Nachhaltigkeit beiträgt.
FVG wird nur aus Drittländern in die Union eingeführt, wenn im Einklang mit Absatz 2 festgestellt wurde, dass es Anforderungen erfüllt, die jenen, die für in…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Entscheidung…
Genetisch verändertes FVG sollte nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn es für die menschliche Gesundheit und die Umwelt unbedenklich ist und gemäß der…
Die Unionsvorschriften für die Erzeugung mit der Absicht des Inverkehrbringens und das Inverkehrbringen von FVG sollten den praktischen Erfordernissen Rechnung…
Es sollte nur FVG, das von zugelassenem Ausgangsmaterial geerntet wurde, in der Folge zertifiziert und in Verkehr gebracht werden dürfen. FVG sollte von den…
Extreme Wetter- und Klimabedingungen können in einem oder mehreren Mitgliedstaaten zu Engpässen bei FVG führen, die von den anderen Mitgliedstaaten oder von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.