Erwägungsgrund 27 32026R1818
Unternehmer von Tierheimen sind private oder öffentliche Unternehmen oder gemeinnützige Organisationen, die nicht gewollte oder streunende Hunde und Katzen oder früher im Eigentum befindliche Hunde und Katzen, die abhandengekommen sind, beschlagnahmt oder ausgesetzt wurden, aufnehmen und halten. Manchmal führt die unkontrollierte Vermehrung oder die Überzüchtung zur Vermehrung streunender Hunde und Katzen, die am Ende in Tierheimen landen. Je nach Hintergrund können diese Hunde und Katzen rein- oder gemischtrassig sein und Würfe von Hunden und Katzen umfassen, die sich im Tierheim fortgepflanzt haben. Tierheime können eine große Anzahl von Hunden und Katzen halten und sie verkaufen oder zur Adoption oder Weitervermittlung anbieten, bisweilen kostenlos oder gegen Zahlung der anfallenden angemessenen Kosten.