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Werden Veredelungserzeugnisse aus der aktiven Veredelung zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen und bemisst sich der Einfuhrabgabenbetrag nach Artikel 192 Absatz 3, so kommen dieselben handelspolitischen Maßnahmen zur Anwendung wie bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr von Waren, die in die aktive Veredelung übergeführt wurden.
Absatz 1 gilt nicht für Abfälle und Reste.
Werden Veredelungserzeugnisse aus der aktiven Veredelung zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen und bemisst sich der Einfuhrabgabenbetrag nach Artikel 191 Absatz 1, so kommen die für diese Waren geltenden handelspolitischen Maßnahmen nur zur Anwendung, wenn derartige Maßnahmen auf Waren, die in die aktive Veredelung übergeführt wurden, Anwendung finden.
Handelspolitische Maßnahmen gelten nicht für zum zollrechtlich freien Verkehr überlassene Veredelungserzeugnisse nach passiver Veredelung, wenn
für die Veredelungserzeugnisse weiterhin der Ursprung in der Union im Sinne des Artikels 169 gilt,
die passive Veredelung in einer Ausbesserung, einschließlich des Standardaustauschs gemäß Artikel 164, besteht oder
die passive Veredelung auf weitere Veredelungsvorgänge gemäß Artikel 160 folgt.
Werden Veredelungserzeugnisse aus der aktiven Veredelung zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen und bemisst sich der Einfuhrabgabenbetrag nach Artikel 85…
Werden die Veredelungserzeugnisse nach Absatz 1 in ein anschließendes Verfahren der aktiven Veredelung übergeführt und werden andere Veredelungserzeugnisse als…
Artikel 203 gilt für Veredelungserzeugnisse, die ursprünglich im Anschluss an ein Verfahren der aktiven Veredelung aus dem Zollgebiet der Union wiederausgeführt…
die in die passive Veredelung übergeführt werden;
In der passiven Veredelung können Unionswaren zur Durchführung von Veredelungsvorgängen vorübergehend aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt werden. Die aus…
In der passiven Veredelung können Unionswaren zur Durchführung von Veredelungsvorgängen vorübergehend aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt werden. Die aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.