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Jedes Jahr erstellt der Exekutivdirektor einen Vorentwurf des Voranschlags der Einnahmen und Ausgaben der EU-Zollbehörde für das folgende Haushaltsjahr, einschließlich des Stellenplans, und übermittelt ihn dem Verwaltungsrat. Die im Vorentwurf des Voranschlags enthaltenen Angaben müssen mit dem in Artikel 249 Absatz 1 genannten Entwurf des einheitlichen Programmplanungsdokuments übereinstimmen.
Auf der Grundlage des in Absatz 1 genannten Vorentwurfs des Voranschlags nimmt der Verwaltungsrat einen Entwurf des Voranschlags der Einnahmen und Ausgaben der EU-Zollbehörde für das folgende Haushaltsjahr an (im Folgenden „Entwurf des Voranschlags“) an.
Der Verwaltungsrat übermittelt den Entwurf des Voranschlags bis zum 31. Januar jedes Jahres der Kommission.
Die Kommission übermittelt der Haushaltsbehörde den Entwurf des Voranschlags zusammen mit dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Union.
Auf der Grundlage des Entwurfs des Voranschlags setzt die Kommission die von ihr für erforderlich erachteten Mittelansätze für den Stellenplan und den Betrag des Beitrags aus dem Gesamthaushaltsplan in den Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Union ein, den sie gemäß Artikel 313 und 314 AEUV der Haushaltsbehörde vorlegt.
Die Haushaltsbehörde bewilligt die Mittel für den aus dem Gesamthaushaltsplan der Union finanzierten Beitrag zur EU-Zollbehörde.
Die Haushaltsbehörde genehmigt den Stellenplan der EU-Zollbehörde.
Der Verwaltungsrat stellt den Haushaltsplan der EU-Zollbehörde fest. Dieser Haushaltsplan wird dann endgültig, wenn der Gesamthaushaltsplan der Union endgültig festgestellt ist. Erforderlichenfalls wird der Haushaltsplan der EU-Zollbehörde entsprechend angepasst.
den jährlichen Haushaltsplan der EU-Zollbehörde zu verabschieden und andere Aufgaben in Bezug auf ihren Haushaltsplan gemäß Kapitel 4 wahrzunehmen;
Die Kommission übermittelt den Voranschlag zusammen mit dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Union dem Europäische Parlament und dem Rat (im Folgenden…
Für jedes Haushaltsjahr wird ein Voranschlag sämtlicher Einnahmen und Ausgaben der EU-Zollbehörde erstellt und im Haushaltsplan der EU-Zollbehörde ausgewiesen.…
Der Exekutivdirektor übermittelt der Haushaltsbehörde jedes Jahr alle für die Ausübung ihrer Bewertungspflichten erforderlichen Informationen.
Der Verwaltungsrat erlässt nach Konsultation der Kommission die für die EU-Zollbehörde geltende Finanzregelung. Diese darf von der Delegierten Verordnung (EU)…
Bis zum 31. März des Jahres N+1 übermittelt die EU-Zollbehörde dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof den Bericht über die Haushaltsführung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.