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Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) erhält auf Antrag auf der EU-Zolldatenplattform verfügbare Daten im erforderlichen Umfang zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2017/1939 im Einklang mit den in einem Durchführungsrechtsakt gemäß Absatz 4 des vorliegenden Artikels festgelegten Modalitäten.
Die EUStA übermittelt Anträge nach Absatz 1 an die EU-Zollbehörde. Die Zollbehörden werden automatisch über diese Anträge unterrichtet, wenn sie gestellt werden. Die EU-Zollbehörde stellt der EUStA die einschlägigen Daten zügig bereit. Die EU-Zollbehörde teilt den betreffenden Zollbehörden mit, ob sie dem Antrag nachgekommen ist.
Die EU-Zolldatenplattform stellt eine digitale Schnittstelle bereit, über die die EUStA Daten einfach und unverzüglich beantragen und erhalten kann.
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung von Modalitäten, nach denen die EUStA auf der EU-Zolldatenplattform verfügbare Daten, einschließlich personenbezogener Daten und sensibler Geschäftsdaten, beantragen und erhalten kann, und insbesondere Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 283 Absatz 4 erlassen.
zur Festlegung von Modalitäten für Anträge der EUStA auf der EU-Zolldatenplattform verfügbare Daten, einschließlich personenbezogener Daten oder sensibler Geschäftsdaten;
zur Festlegung des Verfahrens zur Überprüfung der Vereinbarkeit dieser Anträge mit Absatz 1 dieses Artikels, unbeschadet der Vertraulichkeit der Ermittlungen der EUStA;
um gegebenenfalls dem Bedarf Rechnung zu tragen, dass die EU-Zollbehörde eine spezielle Kontaktstelle oder -person bzw. Kontaktpersonen benennt;
um gegebenenfalls dem Bedarf Rechnung zu tragen, zusätzliche Schutzmaßnahmen vorzusehen.
Ebenso sollte die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) auf Antrag auf der EU-Zolldatenplattform verfügbare Daten erhalten können, um sicherzustellen, dass sie…
Die EU-Zollbehörde kann, soweit dies für die in Absatz 2 genannten Zwecke erforderlich ist, auf der EU-Zolldatenplattform und aus anderen Quellen verfügbare…
Die EU-Zolldatenplattform ist eine Zusammenstellung elektronischer Dienste, Anwendungen, Daten und Infrastrukturen zur Verarbeitung und Speicherung von Daten,…
Entwickelt die EU-Zollbehörde eine Anwendung gemäß Absatz 2, so
zur Festlegung von Modalitäten zu der Antragstellung und dem Erhalt von Daten für die unter diesen Artikel fallenden Einrichtungen und sonstigen Stellen der…
Daten zu Rechtsverletzungen und Straftaten;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.