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Wie vom Rechnungshof in seinem Sonderbericht Nr. 4/2021 mit dem Titel „Zollkontrollen: Unzureichende Harmonisierung ist den finanziellen Interessen der EU abträglich“ und in der Bewertung der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 hervorgehoben, ist es auch wünschenswert, das Fehlen einer einheitlichen Überwachung der Erfüllung der in den Zollentscheidungen festgelegten Kriterien und der Einhaltung der in den Zollentscheidungen festgelegten Verpflichtungen durch eine Stärkung der einschlägigen Bestimmungen zu beheben. Einerseits sollten die Inhaber von Zollentscheidungen nicht nur die in der betreffenden Entscheidung festgelegten Verpflichtungen erfüllen, sondern auch deren Einhaltung ständig überwachen und für eine interne Organisation sorgen, im Rahmen derer solche Selbstüberwachungsmaßnahmen mögliche Fehler in ihren Zollverfahren verhindern, mindern oder beheben können. Andererseits sollten die Zollbehörden regelmäßig die Umsetzung von Zollentscheidungen durch die Inhaber solcher Entscheidungen überwachen, insbesondere wenn diese Inhaber weniger als drei Jahre im Zollgebiet der Union ansässig sind und daher potenziell risikoreicher sind; damit soll sichergestellt werden, dass der Inhaber die in der Entscheidung festgelegten Verpflichtungen einhält. Wenn die Zollbehörden feststellen, dass ein Inhaber einer Zollentscheidung die in dieser Entscheidung festgelegten Kriterien nicht mehr erfüllt oder die in dieser Entscheidung festgelegten Verpflichtungen nicht mehr einhält, so sollten sie unverzüglich geeignete Maßnahmen gemäß den geltenden Vorschriften ergreifen. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn diese Personen einen besonderen Status wie den des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten oder des geprüften vertrauenswürdigen Handelsbeteiligten genießen, der ihnen verschiedene Erleichterungen bei den Zollverfahren einräumt. Um das Risikomanagement auf Unionsebene zu stärken, sollten die Zollbehörden der EU-Zollbehörde darüber hinaus alle auf Antrag getroffenen Zollentscheidungen mitteilen und sie über die Überwachungstätigkeiten informieren, damit diese Informationen beim Risikomanagement berücksichtigt werden können.
Die Zollbehörden überwachen regelmäßig, ob der Inhaber der Entscheidung die einschlägigen Kriterien nach wie vor erfüllt und seinen Verpflichtungen weiter…
Ein Zollrisikomanagement auf Unionsebene ist von grundlegender Bedeutung, um eine harmonisierte Anwendung der Zollkontrollen in den Mitgliedstaaten…
Der Sonderbericht 4/2021 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Zollkontrollen: Unzureichende Harmonisierung ist den finanziellen Interessen der EU…
Der Mechanismus zur Überwachung der konsistenten und wirksamen Durchführung der restriktiven Maßnahmen für den Warenverkehr, die nach Artikel 215 AEUV vom Rat…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Festlegung einheitlicher…
Um zu gewährleisten, dass die Kontrollen ordnungsgemäß und wirksam angewendet werden und die Überprüfung der Fördervoraussetzungen auf eine wirksame, kohärente…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.