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Um die Funktionen der EU-Zolldatenplattform vor ihrer Inbetriebnahme für alle Wirtschaftsbeteiligten unabhängig von ihrem Status oder dem betreffenden Zollverfahren zu testen, sollte die Kommission beschließen können, eine Pilotphase auf freiwilliger Basis einzurichten. Mit einem solchen Pilotprojekt würde die Umsetzung bestimmter Verfahren und Funktionen auf freiwilliger Basis ohne rechtliche Verpflichtung getestet werden. Aus Gründen der Transparenz und der Bereitstellung von Informationen für Interessenträger ist es wichtig, dass die Kommission die Planung, Organisation und Dauer dieser Pilotphase sowie die Funktionen, die angewandt und getestet werden sollen, öffentlich bekannt macht.
Vor dem 1. März 2034 kann die Kommission eine Pilotphase einrichten, um die Funktionen der EU-Zolldatenplattform zu testen (im Folgenden „Pilotphase“). Die…
wird diese Anwendung allen kofinanzierenden Mitgliedstaaten kostenlos zur Verfügung gestellt, und, wenn alle kofinanzierenden Mitgliedstaaten zustimmen, wird…
Um die Zuverlässigkeit, Interoperabilität und langfristige Tragfähigkeit der EU-Zolldatenplattform zu gewährleisten, ist es wichtig, dass ihre Entwicklung und…
Die EU-Zolldatenplattform soll die bestehenden elektronischen Systeme ersetzen, die von den Mitgliedstaaten und der Kommission gemäß Artikel 16 Absatz 1 der…
Ab dem 1. März 2031 sollten die Wirtschaftsbeteiligten auf freiwilliger Basis die Möglichkeiten der EU-Zolldatenplattform nutzen können. Bis zum 1. März 2034…
Die Kommission sollte der Agentur die Zuständigkeit für die Durchführung von Pilotprojekten experimenteller Art, mit denen Durchführbarkeit und Nutzen einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.