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Vor dem 1. März 2034 kann die Kommission eine Pilotphase einrichten, um die Funktionen der EU-Zolldatenplattform zu testen (im Folgenden „Pilotphase“). Die Teilnahme an der Pilotphase ist freiwillig.
Bei der Planung und Organisation der Pilotphase arbeitet die Kommission mit der EU-Zollbehörde, den Zollbehörden und anderen Behörden sowie einschlägigen Interessenträgern zusammen.
Für die Zwecke von Absatz 1 veröffentlicht die Kommission folgende Informationen:
die technischen Modalitäten für die Planung und Organisation der Pilotphase;
die Funktionen der EU-Zolldatenplattform, die in der Pilotphase angewandt und getestet werden sollen;
die genaue Dauer der Pilotphase.
Um die Funktionen der EU-Zolldatenplattform vor ihrer Inbetriebnahme für alle Wirtschaftsbeteiligten unabhängig von ihrem Status oder dem betreffenden…
die Bereitstellung allgemeiner Leitlinien für die Nutzung der EU-Zolldatenplattform;
gegebenenfalls Leistung eines Beitrags zur Umsetzung anderer von den Zollbehörden angewandter Rechtsvorschriften im Einklang mit dem darin festgelegten…
Die Kommission, die EU-Zollbehörde und die Zollbehörden nutzen die EU-Zolldatenplattform für den Datenaustausch mit den in Artikel 41 Absätze 6 bis 9 und in den…
zusätzliche Anwendungen innerhalb der EU-Zolldatenplattform in Abstimmung mit der EU-Zollbehörde oder der Kommission.
Ermöglichung der Übertragbarkeit von Daten von der EU-Zolldatenplattform in nationale Systeme;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.