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Bei den an die EU-Zolldatenplattform übermittelten Daten handelt es sich größtenteils um nicht personenbezogene Daten, die von den Wirtschaftsbeteiligten für die Waren, mit denen sie handeln, übermittelt werden. Diese Daten könnten jedoch auch personenbezogene Daten umfassen, insbesondere die Namen von Personen, die für einen Wirtschaftsbeteiligten oder eine Behörde handeln. Um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten und Geschäftsinformationen gleichermaßen geschützt werden, sollten spezifische Zugangsregeln, Vertraulichkeitsregeln und Bedingungen für die Nutzung der EU-Zolldatenplattform festgelegt werden. Insbesondere sollte festgelegt werden, welche Stellen zusätzlich zu den betroffenen Personen, der Kommission, den Zollbehörden und der EU-Zollbehörde auf der EU-Zolldatenplattform verfügbare Daten zugreifen oder sie verarbeiten können, wobei die Interessen dieser Stellen damit in Einklang zu bringen sind, dass die Nutzung von für Zollzwecke erhobenen personenbezogenen und vertraulichen Daten für zusätzliche Zwecke auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken ist.
Die von den Mitgliedstaaten nach Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/1020 benannten Marktüberwachungsbehörden dürfen auf der EU-Zolldatenplattform verfügbare…
befugte Bedienstete von Zollbehörden, anderen zuständigen Behörden oder anderen einschlägigen Behörden oder befugten Stellen, deren personenbezogene Daten…
Die Mitgliedstaaten können, nach Rücksprache mit der Kommission bestimmte Daten, deren Offenlegung ihren wesentlichen Sicherheitsinteressen schaden würde,…
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, in Absprache mit der Kommission bestimmte Daten, deren Offenlegung ihren wesentlichen Sicherheitsinteressen…
Angesichts der Bedeutung der EU-Zolldatenplattform für die Gewährleistung der Integrität und Sicherheit der in der Union für Zollzwecke verarbeiteten Daten,…
Der Schutz personenbezogener und anderer Daten der EU-Zolldatenplattform sollte auch Vorschriften für die Beschränkung der Rechte der betroffenen Personen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.