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Damit das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) seine Untersuchungsbefugnisse in Bezug auf betrügerische Handlungen zum Nachteil der Interessen der Union ausüben kann, ist es angezeigt, dass es über einen Zugang zu den Daten der EU-Zolldatenplattform verfügt, der demjenigen der Kommission sehr ähnlich ist. Das OLAF sollte daher berechtigt sein, diese Daten im Einklang mit den Datenschutzbedingungen in den einschlägigen Rechtsvorschriften der Union, einschließlich der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates , zu verarbeiten.
Das OLAF kann nach den Bestimmungen und Verfahren der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 und der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates…
Europol sollte eng mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zusammenarbeiten, um Betrug, Korruption und sonstige rechtswidrige Handlungen zum…
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kann gemäß den Bestimmungen und Verfahren der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments…
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kann gemäß den Bestimmungen und Verfahren der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments…
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kann gemäß den Bestimmungen und Verfahren der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments…
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kann gemäß den Bestimmungen und Verfahren der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.