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Um das Zollverfahren für das Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Union zu vereinfachen und gleichzeitig sicherzustellen, dass nur eine einzige Person für diese Waren verantwortlich ist, sollten die verschiedenen Akteure der Lieferkette ihren Teil der relevanten Informationen über die betreffenden Waren bereitstellen und diese mit einer bestimmten Sendung verknüpfen. Waren sollten nur dann in das Zollgebiet der Union eingeführt werden, wenn es einen in der Union ansässigen Einführer oder in der Union ansässigen indirekten Vertreter gibt, der im Namen des Einführers handelt und die Verantwortung für diese Waren übernimmt. Der Einführer oder der indirekte Vertreter, der im Namen des Einführers handelt, sollte dem Zoll so früh wie möglich Informationen über die Waren und das Zollverfahren, in das sie übergeführt werden sollen, bereitstellen, möglichst bevor die Waren tatsächlich eintreffen. Es sollte einem Dienstleister oder Zollagenten erlaubt sein, Informationen im Namen und im Auftrag des Einführers bereitzustellen, aber der Einführer sollte letztlich dafür verantwortlich bleiben, dass die Waren den Vorschriften über finanzielle und nichtfinanzielle Risiken entsprechen. Die Beförderer, die die Waren tatsächlich befördern, sollten vor dem Verladen oder der Ankunft auch einige Informationen über die Waren bereitstellen („Vorabinformationen über die Fracht“) und ihre Informationen mit den Informationen des Einführers verknüpfen, sofern sie zuvor übermittelt wurden, ohne dass sie notwendigerweise Zugang zu allen vom Einführer bereitgestellten Daten haben. Um den komplexeren Lieferketten und Transportnetzen Rechnung zu tragen, sollte es möglich sein, auch bestimmte andere Personen zu verpflichten, die Angaben zu den in das Zollgebiet der Union zu verbringenden Waren zu ergänzen. Der Einführer, der Beförderer oder jede andere Person, die dem Zoll Informationen vorlegt, sollte verpflichtet sein, diese zu ändern, wenn er bzw. sie Kenntnis davon erlangt, dass die Informationen nicht mehr korrekt sind, wobei dies zu erfolgen hat, bevor die Zollbehörden Unregelmäßigkeiten feststellen, die sie zu kontrollieren beabsichtigen.
Der Beförderer meldet der Zollstelle, die für den Hafen oder Flughafen zuständig ist, in dem die Waren entladen oder umgeladen werden, das Eintreffen der auf…
Einführer, Ausführer und Inhaber eines Versandverfahrens stellen auf der EU-Zolldatenplattform die für die Überführung der Waren in das betreffende…
Das Verfahren für die Verbringung von Waren aus dem Zollgebiet der Union sollte entsprechend dem Eingangsverfahren gestrafft und vereinfacht werden. Daher…
Um die Transparenz in Bezug auf die Person, die für die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Unionsversandverfahren verantwortlich ist, sowie die Transparenz…
Die Person, die Waren über Fernverkäufe liefert oder Fernverkäufe von Waren erleichtert, die aus Drittländern in das Zollgebiet der Union eingeführt werden, und…
Der Vorgang der Überführung von Waren in ein Zollverfahren muss überarbeitet werden, um den neuen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der an diesem Verfahren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.