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Der Mechanismus zur Überwachung der konsistenten und wirksamen Durchführung der restriktiven Maßnahmen für den Warenverkehr, die nach Artikel 215 AEUV vom Rat erlassen werden, sollte verbessert werden. Wenn solche Maßnahmen erlassen werden, sollte die EU-Zollbehörde die Kommission und die Mitgliedstaaten unterstützen, um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen nicht umgangen werden. Sie sollte den Zollbehörden Leitlinien in Form unverbindlicher Empfehlungen an die Hand geben, beispielsweise durch die Förderung einheitlicher Zollpraktiken, und zwar im Rahmen der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Durchführung solcher Maßnahmen. Die Zollbehörden sollten sicherstellen, dass sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten alle erforderlichen Schritte unternehmen, um diese Maßnahmen einzuhalten, und die Kommission und die EU-Zollbehörde entsprechend informieren. Die EU-Zollbehörde sollte potenzielle Diskrepanzen bei der Anwendung dieser Maßnahmen ermitteln und deren Umsetzung überwachen und der Kommission entsprechend Bericht erstatten.
Die EU-Zollbehörde unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten, damit sie die Anwendung der restriktiven Maßnahmen, die der Rat gemäß Artikel 215 Absatz…
Die EU-Zollbehörde trägt zur ordnungsgemäßen, kohärenten und wirksamen Anwendung der nach Artikel 215 AEUV erlassenen restriktiven Maßnahmen (im Folgenden…
Die EU-Zollbehörde sollte die Kommission beim Bewertungsverfahren unterstützen, indem sie die Daten über die EU-Zolldatenplattform erhebt und analysiert sowie…
Um mehr Klarheit zu schaffen und den Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und anderen Partnerbehörden effizienter zu gestalten, sollten in…
Zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden sollten die gemeinsamen operativen Anstrengungen erhöht werden, um wirksame Zollkontrollen an den…
Um die wirksame Ermittlung und Verfolgung von Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Union sicherzustellen, sollten die zuständigen Behörden der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.