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Zwei Bewertungs- und Überprüfungsklauseln sollten in die vorliegende Verordnung aufgenommen werden; eine Bewertung und Überprüfung sollte dazu dienen, zu bewerten, ob es zu einer Umlenkung von Handelsströmen kommt, insbesondere jener weg von der IOSS-Regelung und hin zu einer Regelung ohne IOSS, mit der vermieden werden soll, dass Beteiligte den vorübergehenden pauschalen Zollsatz zahlen. Es ist wichtig, dass die Kommission für diese Bewertung die ihr zur Verfügung stehenden Daten nutzt. Ziel der anderen Bewertung und Überprüfung sollte es sein, die Fortschritte bei der Entwicklung der neuen zentralen IT-Infrastruktur der Union zu überwachen, die für die wirksame Berechnung und Mitteilung der Zollschuld im elektronischen Handel voraussichtlich von entscheidender Bedeutung sein wird. Mit dieser Bewertung sollte festgestellt werden, ob die mit dieser Verordnung eingeführte Übergangsmaßnahme verlängert werden muss.