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Die Gemeinde bleibt für die Wahrnehmung der Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung auf dem Betriebsgelände weiterhin zuständig.
Die Gemeinde kann als Überprüfungsbehörde die Leistungsfähigkeit der Betriebsfeuerwehr nach § 26 überprüfen. Dies sollte spätestens fünf Jahre nach Anerkennung oder der letzten Leistungsüberprüfung erfolgen.
Für Angehörige der Betriebsfeuerwehr ist die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen möglich. Die Meldung von Bedarfen und Teilnehmenden erfolgt durch den Betrieb oder die Einrichtung an die Gemeinde.
Mit Anerkennung als Betriebsfeuerwehr verfügt diese auch, wie die öffentlichen Feuerwehren, über die Berechtigung zur Nutzung des BOS-Funks sowie von Rundumlicht und Einsatzhorn gemäß § 52 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und § 55 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie gemäß § 35 Absatz 1 und § 38 Absatz 1 und 2 der Straßenverkehrs-Ordnung.
Auf Anforderung der Gemeinde hat die Betriebsfeuerwehr außerhalb des Betriebes und der Einrichtung Hilfe nach den Maßgaben des § 39 Absatz 5 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz zu leisten. Vereinbaren die Gemeinde und der Betrieb oder die Einrichtung zur Unterstützung der öffentlichen Feuerwehr ein Zuständigkeitsgebiet für die Betriebsfeuerwehr außerhalb des Betriebsgeländes, ist dies innerhalb der Brandschutzbedarfsplanung nach § 3 Absatz 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz zu dokumentieren und bei wesentlichen Änderungen der Vereinbarung dort anzupassen. Die Zuständigkeit der Gemeinde für die Gewährleistung ihrer Pflichten nach § 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz bleibt davon unberührt. Teil 4 Gemeinsame Qualitäts- und Qualifikationsanforderungen für betriebliche Feuerwehren
Auf Antrag eines Betriebs oder einer Einrichtung prüft die Gemeinde die Voraussetzungen zur Anerkennung einer Betriebsfeuerwehr nach § 9 in Verbindung mit §§ 11…
Auf Anforderung der Gemeinde hat die Werkfeuerwehr außerhalb des Betriebes und der Einrichtung Hilfe nach den Maßgaben des § 39 Absatz 5 des Gesetzes über den…
Betriebsfeuerwehren werden in Folge einer freiwilligen Entscheidung des Betriebs oder der Einrichtung unterhalten und auf Antrag durch die Gemeinde anerkannt.…
Die Gemeinde überprüft hinsichtlich der Betriebsfeuerwehr und die Bezirksregierung hinsichtlich der Werkfeuerwehr den Vollzug des Gesetzes über den Brandschutz,…
Von Betrieben oder Einrichtungen zum Schutz der eigenen Anlagen vor Brandgefahren und zur Hilfeleistung im Betrieb vorgehaltene Brandschutzkräfte können auf…
Das Anerkennungsverfahren umfasst die Prüfung der Angaben im Antrag des Betriebes oder der Einrichtung, eine Begehung des Betriebes oder der Einrichtung sowie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.