Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Sollstärke wird im Anordnungs- oder Anerkennungsbescheid durch die Anzahl der geforderten Funktionen der Angehörigen der betrieblichen Feuerwehr festgelegt.
Eine Betriebsfeuerwehr hat die Mindestsollstärke der taktischen Einheit einer Staffel (1/5/6). Die ausschließlich nebenberufliche Besetzung der Sollstärke ist zulässig.
Eine anerkannte Werkfeuerwehr hat die Mindestsollstärke der taktischen Einheit einer Gruppe (1/8/9).
Eine angeordnete Werkfeuerwehr hat die Mindestsollstärke der taktischen Einheit einer Gruppe (1/8/9), wobei in der Regel mindestens die taktische Einheit einer Staffel (1/5/6) hauptberuflich tätig ist.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Eine angeordnete Werkfeuerwehr besteht mindestens in der im Anordnungsbescheid festgelegten Sollstärke aus hauptberuflichen Einsatzkräften.
Die Personalstärke der Werkfeuerwehr wird im Anerkennungsbescheid festgelegt. Sie richtet sich nach den sich aus dem Bedarfs- und Entwicklungsplan ergebenden…
Eine Anrechnung auf die Sollstärke darf nur bei einer Freiwilligen Feuerwehr erfolgen.
Der Träger des Brandschutzes und der Technischen Hilfe legt auf der Grundlage der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Brandschutz und die Technische Hilfe…
Die zu prüfenden Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der gemeinsamen Werkfeuerwehr richten sich nach Teil 4 unter Berücksichtigung einer einheitlichen…
Die Leistungsfähigkeit einer Betriebsfeuerwehr muss den Anforderungen an eine öffentliche Feuerwehr entsprechen. Die Fähigkeit zur Einleitung von Maßnahmen zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.