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Die Ausbildung der nebenberuflichen Einsatzkräfte der betrieblichen Feuerwehr muss den Vorgaben der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 entsprechen.
Nach Maßgaben des Anerkennungs- oder Anordnungsbescheids können weitere Ausbildungen verpflichtend sein.
Die Wahrnehmung von Funktionen innerhalb der betrieblichen Feuerwehr darf nur durch Personen erfolgen, die über die funktionsbezogen notwendige Qualifikation verfügen.
Ein Einsatz von feuerwehrtechnischen Beamtinnen und Beamten ist entsprechend ihrer Laufbahnzugehörigkeit mittels Nachweis nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4 möglich.
Bei nebenberuflichen Einsatzkräften gelten Abschlüsse anderer Länder als gleichwertig, sofern die Ausbildungen nach Maßgabe der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2…
Für die Ausbildung der nebenberuflichen Angehörigen der Werkfeuerwehr gelten die Feuerwehr-Dienstvorschriften.
Eine Betriebsfeuerwehr kann ausschließlich aus nebenberuflichen Einsatzkräften bestehen.
Werkfeuerwehrangehörige 10.1.3.2.1 Hauptberufliche Kräfte Anzahl, Qualifikationen; Verstärkungskräfte (z. B. Werkschutz), die für die Werkfeuerwehr im…
Ehrenbeamter oder sonstiger ehrenamtlicher Angehöriger in Organisationen für den Feuerschutz oder die Hilfeleistung bei der Abwehr von Gefahren und öffentlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.