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Aus dem Aufkommen des Wasserentnahmeentgelts wird vorweg der durch den Vollzug dieses Gesetzes entstehende Verwaltungsaufwand (Personal- und Sachaufwand) gedeckt.
Der Aufwand, der aus der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie resultiert, wird ab 2006 aus dem Aufkommen gedeckt.
Aus dem Aufkommen werden Mittel für Aufgaben der Altlastensanierung und Altlastenaufbereitung zur Verfügung gestellt.
Das verbleibende Aufkommen steht dem Land zur Verfügung.
Das Aufkommen der Abwasserabgabe ist für Maßnahmen, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen, zweckgebunden. Die Länder können bestimmen,…
Aus dem Aufkommen des Wasserentnahmeentgelts wird der durch den Vollzug dieses Gesetzes entstehende Verwaltungsaufwand (Personal- und Sachaufwand) gedeckt.
Der für Festsetzen und Erheben der Abgabe entstehende Aufwand wird ganz, der bei der Überwachung gemäß § 4 Absatz 4 und 5 und § 6 des Abwasserabgabengesetzes…
Der durch den Vollzug des Abwasserabgabengesetzes und des Elften Teils dieses Gesetzes entstehende Verwaltungsaufwand wird aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe…
Das Wasserentnahmeentgelt wird von der zuständigen Behörde eingezogen.
Entnahmen von Wasser, das als Löschwasser verwendet wird,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.