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Die Grenzen des Schutzgebiets sind in den von der Kommunalen Energie- und Wasserversorgung AG Neunkirchen, Norduferstraße 22, 66538 Neunkirchen aufgestellten und einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Plänen eingetragen. Dies sind:
Übersichtsplan, M. 1:10.000, mit Einzeichnung der Schutzzonen I, II, III (Plan I),
Übersichtskarte, M. 1:10.000, mit Einzeichnung der Schutzzone III (Plan II),
Abzeichnung der Flurkarte, M. 1:2.500, mit Einzeichnung der Schutzzone I, II, III (Blatt 1),
Abzeichnung der Flurkarte, M. 1:2.500, mit Einzeichnung der Schutzzone I, II, III (Blatt 2),
Abzeichnung der Flurkarte, M. 1:2.500, mit Einzeichnung der Schutzzone I, II, III (Blatt 3),
Abzeichnung der Flurkarte, M. 1:2.500, mit Einzeichnung der Schutzzone I, II, III (Blatt 4),
Abzeichnung der Flurkarte, M. 1:1.000, mit Einzeichnung der jeweiligen Bohrung (Blatt 10).
Das Schutzgebiet gliedert sich in folgende Zonen:
die Fassungsbereiche (Zone I) - rot gekennzeichnet -,
die engere Schutzzone (Zone II) - blau gekennzeichnet -,
die weitere Schutzzone (Zone III) - grün gekennzeichnet -.
Eine Ausfertigung der Pläne wird aufbewahrt bei der Kreisstadt Neunkirchen. Die Pläne können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnung der in Absatz 2 genannten Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen der Schutzzonen nicht.
Die Fassungsbereiche sind durch Umzäunung, die engeren Schutzzonen in der Natur in geeigneter Weise kenntlich gemacht.