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Eine Person ist geeignet im Sinne von § 45a Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes, wenn sie über artenschutz-, tierschutz-, waffen- und jagdrechtliche Kenntnisse verfügt. Die für einen Jagdbezirk jagdausübungsberechtigte Person ist in der Regel geeignet im Sinne des Satzes 1. Sie soll mit ihrem Einverständnis vorrangig zur Durchführung der Maßnahme von der örtlich zuständigen unteren Naturschutzbehörde grundsätzlich oder im Einzelfall bestimmt werden. Sind mehrere Jagdbezirke betroffen, kann eine Kreisjagdberaterin oder ein Kreisjagdberater als koordinierende geeignete Person mit ihrem oder seinem Einverständnis dazu bestimmt werden, die jeweils erforderliche Maßnahme mit den in den betroffenen Jagdbezirken vorhandenen zur Jagd befugten Personen durchzuführen oder von diesen durchführen zu lassen. Die Jagdverpächterin oder der Jagdverpächter und die jagdausübungsberechtigte Person, sofern diese nicht nach Satz 2 zu geeigneten Personen bestimmt werden, sind vor Beginn von Entnahmemaßnahmen über die Beauftragung einer oder eines Dritten zu benachrichtigen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner vorherigen Benachrichtigung.
Die zuständige Behörde kann Im Fall des Satzes 1 Nummer 1 kann der Jagdausübungsberechtigte einen Dritten mit der Ausübung der Jagd beauftragen. Kommt der…
Dem Jagdausübungsberechtigten ist mit dessen Zustimmung für den Jagdbezirk, in dem er die Jagd ausüben darf, die Durchführung von Management- oder…
Ist eine Personenmehrheit oder eine juristische Person Eigentümer oder Nutznießer eines Eigenjagdbezirkes und wird die Jagd weder durch Verpachtung noch durch…
Ist der Eigentümer eines Eigenjagdbezirks nicht Inhaber eines Jahresjagdscheins und wird die Jagd weder durch einen Jagdpächter noch durch angestellte Jäger…
Der Jagdausübungsberechtigte kann zur Beaufsichtigung der Jagd volljährige, zuverlässige Personen, die Inhaber eines Jahresjagdscheins sind, als Jagdaufseher…
Hat der Jagdpächter infolge eines von ihm nicht zu vertretenden Umstandes keinen gültigen Jagdschein, so hat er, sofern keine Mitpächter vorhanden sind, der für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.