BPatG, 1 Ni 9/09 (EU)Beschluss v. 2011-05-04 · § 93 ZPO
Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Vorrichtung und Verfahren zum Sammeln und Verpacken von Produkteinheiten (europäisches Patent)" - zur Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigterklärung der Hauptsache - Anwendung des Rechtsgedankens des § 93 ZPO - zur Annahme einer Veranlassung zur Erhebung der Nichtigkeitsklage: Erfordernis vorheriger Verzichtsaufforderung und konkreter Umstände, dass Patentinhaber ohne weitere Vorwarnung mit einer Nichtigkeitsklage rechnen musste
BVerfG, 1 BvR 1063/14Stattgebender Kammerbeschluss v. 2014-07-07 · § 93 ZPO
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbotes bei nicht begründeter Abweichung von höchstrichterlicher Rspr - hier: sofortiges Anerkenntnis (§ 93 ZPO) bei Ergänzung einer ursprünglich unschlüssigen Klage - Gegenstandswertfestsetzung
BGH, V ZB 19/13Beschluss v. 2013-12-18 · § 93 ZPO
Kostenentscheidung für den Streithelfer im selbstständiges Beweisverfahren: Nichtbeitritt zum Hauptsacheverfahren und dessen Beendigung durch Vergleich)
BPatG, 30 W (pat) 803/19Beschluss v. 2021-01-28 · § 93 ZPO
(Designnichtigkeitsverfahren - Beschwerde gegen Kostengrundentscheidung – übereinstimmende Erledigungserklärungen – Kostenentscheidung nach billigem Ermessen – Unterliegensprinzip – Berücksichtigung des § 93 ZPO – "sofortiges Anerkenntnis" des Nichtigkeitsantrags - Verhalten der Antragsgegnerin hat keinen Anlass zur Stellung des Nichtigkeitsantrags gegeben - keine Veranlassung, der Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen)
BPatG, 30 W (pat) 804/19Beschluss v. 2021-01-28 · § 93 ZPO
(Designnichtigkeitsverfahren - Beschwerde gegen Kostengrundentscheidung – übereinstimmende Erledigungserklärungen – Kostenentscheidung nach billigem Ermessen – Unterliegensprinzip – Berücksichtigung des § 93 ZPO – "sofortiges Anerkenntnis" des Nichtigkeitsantrags - Verhalten der Antragsgegnerin hat keinen Anlass zur Stellung des Nichtigkeitsantrags gegeben - keine Veranlassung, der Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen)