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Bewerber/Bewerberinnen mit einer zulässigen modernen Fremdsprache als Ausbildungsfach, die einen nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung anerkannten Auslandsaufenthalt nachweisen, erhalten einen Bonus zur Verbesserung des Gesamtnotenwertes. Der Bonus beträgt 0,6 Punkte, bei einer Kombination von zwei Fremdsprachen 0,9 Punkte.
Unabhängig von ihren Fächern oder ihrer Fachrichtung erhalten alle Bewerber/Bewerberinnen, die nach der Ersten Staatsprüfung und vor Beginn des Vorbereitungsdienstes für eine Dauer von mindestens einem Monat nachweislich mit 10 Wochenstunden an einer Schule oder einem sonstigen anerkannten Lehrinstitut im Inland beschäftigt waren und sich in dieser Tätigkeit bewährt haben, einen Bonus zur Verbesserung des Notendurchschnittswertes. Dieser beträgt je vollen Monat 0,1 Punkte, höchstens jedoch 1,2 Punkte. Bewerber/Bewerberinnen, die nach der Ersten Staatsprüfung und vor Beginn des Vorbereitungsdienstes für eine Dauer von mindestens drei Monaten nachweislich mit 12 Wochenstunden an einer Schule oder einem sonstigen anerkannten Lehrinstitut im Ausland beschäftigt waren und sich in dieser Tätigkeit bewährt haben, erhalten einen Bonus. Dieser beträgt je vollen Monat 0,05 Punkte, höchstens jedoch 0,5 Punkte. Voraussetzung ist, dass die Sprache im Land der Beschäftigung eine an saarländischen Schulen als Unterrichtsfach oder in Arbeitsgemeinschaften gelehrte Fremdsprache ist. In jedem Fall zählen hierzu die Sprachen Französisch, Englisch, Spanisch und Italienisch.
Die in den Absätzen 1 und 2 enthaltenen Bonus-Regelungen sind kumulativ anwendbar.