Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de und den Landesportalen eingelesen. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Nummer 4 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes - Zulage für militärische Führungsfunktionen -
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Nummer 5a der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes – Zulage für Beamte und Soldaten im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst, Einsatzführungsdienst und Geoinformationsdienst der Bundeswehr –
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Nummer 6 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes – Zulage für Soldaten und Beamte in fliegerischer Verwendung –
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Nummer 9a der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes – Zulage im maritimen Bereich –
Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung
Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung