Benennung von Beamten und Angestellten des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände als Beisitzer bei den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit und von nichtrichterlichen Beamten und Angestellten bei den Ländern, den Gemeinden, den Gemeindeverbänden und anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts als Beisitzer bei den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit
Kürzel nicht amtlich