Versicherungspflicht einer Beamtin/eines Beamten bzw. einer Richterin/eines Richters in einer Zweitbeschäftigung, während einer Beurlaubung oder während einer Zuweisung in der Sozialversicherung
Versorgungsrechtliche Folgerungen aus der Anhebung der Regelaltersgrenze ab dem 1.1.2012 im Beamtenversorgungsgesetz in der am 31.8.2006 geltenden Fassung vom 16.3.1999 (BGBl. I S. 322, 847, 2033), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19.7.2006 (BGBl. I S. 1652)
Zahlung von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen an Versorgungsberechtigte mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland; Lebensbescheinigung und Erklärung über die persönlichen Verhältnisse
Einführung eines Schiedsverfahrens zur Schlichtung nicht beizulegender Mietstreitigkeiten zwischen dem BLB NRW und den nutzenden Verwaltungen ( Schiedsverfahrensanweisungen ( SVAnw.))
Kürzel nicht amtlich
30.10.2003
Finanzministeriums, d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, d. Ministeriums für Inneres und Kommunales
Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Kranken-und Rentenversicherung und Beitragsfreiheit zur Bundesanstalt für Arbeit für die Beschäftigten der Landesverwaltung
Versorgung von Angestellten und Arbeitern des Landes Nordrhein-Westfalen, die unter die Bestimmungen über Ruhegeld und Hinterbliebenenversorgung der im Rheinischen Provinzialdienst beschäftigten Arbeiter und Angestellten fallen
Amtlicher Verkehr mit ausländischen Dienststellen im Inland; hier: Schriftverkehr des Attachés für Arbeits- und Sozialfragen bei der spanischen Botschaft
Änderung Technischer Baubestimmungen Änderungen und Ergänzungen von D1N 1045, 4227, 4232, 4030, 4163, 1046, 1047, 1048, 4028 und 4225 Infolge der Neuausgabe von DIN 1164 Blatt l bis 8