§ 9 Abs. 3 BITVNRWVerordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Die Ombudspersonen und die weiteren in die Durchführung des Ombudsverfahrens eingebundenen Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit durch…
§ 3 Abs. 1 PflAOmbStV SLVerordnung über die Errichtung und Tätigkeit der Ombudsstelle für die Pflegeausbildung im Saarland (Pflegeberufe-Ombudsstellenverordnung) Vom 15. Mai 2025
Die Ombudsperson führt ihr Amt als Ehrenamt. Sie ist in der Ausübung ihres Amtes an Weisungen nicht gebunden und übt ihre Tätigkeit unparteiisch und…
Art. 2 Abs. 2 SN-20860Drittes Gesetz zur Änderung des Landesjugendhilfegesetzes
Personen, die in einer nach § 19a finanzierten Ombudsstelle tätig sind, sind zur Verschwiegenheit über die Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen im…
§ 9 Abs. 1 NRW-27385Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG -
Personen, die Aufgaben oder Befugnisse nach diesem Gesetz wahrnehmen oder wahrgenommen haben, sind verpflichtet, über die ihnen dabei bekanntgewordenen…