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Die Prüfungskommission stellt in der Schlusskonferenz aufgrund der Endnoten fest, ob die Prüfung bestanden oder nicht bestanden ist. Maßgebend für diese Feststellung sind die in der Verordnung - Schulordnung - über die Bildungsgänge und die Abschlüsse der Gemeinschaftsschule[2] für den Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses getroffenen Regelungen.
Über die Schlusskonferenz ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift und die Prüfungsliste (§ 8) werden von allen Mitgliedern der Prüfungskommission unterzeichnet und mit dem Siegel der Schule versehen. Niederschrift, handschriftliche Unterzeichnung und Siegel können auch elektronisch erfolgen.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin gibt den Prüflingen spätestens an dem auf den Tag der Schlusskonferenz folgenden Unterrichtstag das Ergebnis der Prüfung bekannt. Bei minderjährigen Schülern/Schülerinnen, die die Prüfung nicht bestanden haben, teilt er/sie dies ferner den Erziehungsberechtigten unter Angabe der Gründe schriftlich mit.