§ 15 AntarktUmwSchProtAG
Regelmäßige Unterrichtungen
Dem Ausschuß für Umweltschutz nach Artikel 11 des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag sowie den Vertragsparteien dieses Protokolls sind jährlich zu übermitteln.
eine Beschreibung der Verfahren nach den §§ 3 bis 14,
eine Liste der Genehmigungen nach § 7,
erhebliche Informationen aufgrund der Überprüfung nach § 14
Das Umweltbundesamt hat die in Absatz 1 genannten Angaben zur allgemeinen Einsicht bereitzuhalten.