§ 42 AntarktUmwSchProtAG
Inkrafttreten
(1)
§ 5 Abs. 7 und § 6 Abs. 5 dieses Gesetzes treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz an dem Tage in Kraft, an dem das Umweltschutzprotokoll vom 4. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.
(2)
Der Tag des Inkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.