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Das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung bestimmt die Justizvollzugsanstalten, bei denen Anwärterinnen und Anwärter ausgebildet werden (Ausbildungsanstalten). Die Ausbildungsanstalten sind auch Einstellungsbehörden für die jeweiligen Anwärterinnen und Anwärter.
Das Ausbildungszentrum Bobritzsch führt ein Verfahren zur Ermittlung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber durch, soweit diese Aufgabe nicht den Auswahlausschüssen nach der Verwaltungsvereinbarung zwischen den Sächsischen Staatsministerien des Innern, der Justiz, der Finanzen sowie für Soziales und Verbraucherschutz, dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag e. V., dem Sächsischen Landkreistag e. V., der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, dem Kommunalen Sozialverband Sachsen sowie der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum zur Regelung des zentralen Auswahlverfahrens für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 und die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 vom 12. Oktober 2018 (SächsABl. 2019 S. 888) übertragen ist. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die persönliche Kompetenz und charakterliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber und auf deren Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung gelegt.
Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheidet das Ministerium der Justiz.
Über die Einstellung entscheidet das Ministerium der Justiz als Einstellungsbehörde. Abschnitt II Vorbereitungsdienst
Über die Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheidet das Ministerium der Justiz. Zuvor leitet dieses die Antragsunterlagen der Bewerberinnen…
Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst und die Anerkennung der Befähigung nach § 1 Absatz 2 und 3 entscheidet das für Justiz zuständige Ministerium als…
Die Ausbildungsplätze werden in einem zentralen Auswahlverfahren vergeben. Für das Auswahlverfahren gilt § 5 der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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