Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes bei den Justizvollzugsanstalten (AOJ Vollz. WD ) Vom 22. Juli 2021
Nach der Zulassung werden die Beamtinnen und Beamten durch die Teilnahme an dem in Abschnitt I vorgeschriebenen Vorbereitungsdienst in die Aufgaben des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes eingeführt.
§ 28 AOJ Vollz. WDKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen