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Über den Prüfungshergang ist eine Niederschrift aufzunehmen, in der festgestellt werden.
die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses,
die mit der Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen in den einzelnen Prüfungsteilen beauftragten Mitglieder des Prüfungsausschusses,
Zeit und Ort der einzelnen Prüfungsteile,
etwaige Unregelmäßigkeiten
Zur Niederschrift gehört eine Bewertungsliste, aus der die Namen der Prüflinge sowie die Einzelbewertungen, die Fachbewertungen und die Gesamtbewertung einschließlich der Entscheidung nach § 23 Abs. 2 Satz 2 für jeden Forstreferendar hervorgehen.
Die Niederschrift ist von allen bei der Schlussbesprechung anwesenden Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterschreiben. Niederschrift und Unterzeichnung können auch elektronisch erfolgen.