Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ist der Schuldner Eigentümer des belasteten Grundstücks, so kann der Gläubiger verlangen, daß der Schuldner ihm eine neue Hypothek in Deutscher Mark an dem belasteten Grundstück für seine Forderung bestellt. Dabei ist der Kapitalbetrag der neuen Hypothek auf den Nennbetrag des Kapitals der dem Gläubiger am 20 Juni 1948 zustehenden Hypothek zu bemessen; jedoch sind Beträge abzuziehen, um die sich der Kapitalbetrag der dem Gläubiger zustehenden umgestellten Hypothek nach diesem Zeitpunkt bis zur Bestellung der neuen Hypothek vermindert hat. Die Hypothek für die Nebenleistungen hat die rückständigen Zinsen zu umfassen. Mit der Bestellung der neuen Hypothek erlischt die dem Gläubiger zustehende umgestellte Hypothek. Soweit die Forderung nach Bestellung der neuen Hypothek erlischt, erlischt auch diese; dies gilt nicht für den rangbesten Teil der neuen Hypothek, welcher der nach Satz 4 erloschenen umgestellten Hypothek entspricht.
Im Falle des § 58 Abs. 2 Satz 1 kann der Gläubiger von dem Schuldner nur die Bestellung einer weiteren Hypothek in Deutscher Mark für seine Forderung verlangen. Dabei ist der Kapitalbetrag der weiteren Hypothek auf neun Zehntel des Nennbetrages des Kapitals der dem Gläubiger am 20. Juni 1948 zustehenden Hypothek zu bemessen. Die Hypothek für die Nebenleistungen hat den entsprechenden Anteil der rückständigen Zinsen zu umfassen. Soweit die Forderung nach Bestellung der weiteren Hypothek erlischt, erlischt auch diese.
Soweit die §§ 63 bis 73 auf Vorschriften in den §§ 56 bis 58 Bezug nehmen, gelten sie entsprechend, wenn die in § 55 bezeichnete Forderung am 20. Juni 1948…
Der Eigentümer des Grundstücks hat im Falle des § 57 Abs. 1 einen Anspruch auf Entschädigung, soweit auf Grund der neuen oder weiteren Hypothek eine höhere…
Ist ein Recht auf Grund des § 58 im Range hinter die neue oder weitere Hypothek zurückgetreten und hat der Berechtigte infolge der Rangänderung einen Ausfall…
Die neue Hypothek hat den Rang, den die dem Gläubiger zustehende umgestellte Hypothek am 25. Juni 1948 hatte. In der Höhe, in welcher die neue Hypothek die…
Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden, die bei Ablauf des 24. Juni 1948 an Angehörige der Vereinten Nationen zur Sicherung einer Schuld der in § 52 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement