§ 12 AVwQualV SL 2024
Beendigung der Qualifizierungsmaßnahmen
Die Qualifizierungsmaßnahmen sind erfolgreich beendet, wenn allen Leistungskontrollen ein mindestens ausreichendes Ergebnis zugrunde liegt. Die Qualifizierungsmaßnahmen sind insgesamt zu wiederholen, wenn an weniger als der Hälfte der insgesamt vorgeschriebenen Module oder Lehrfächer teilgenommen wurde.