§ 8 AVwQualV SL 2024
Die Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen für einen Wechsel in die Laufbahn des Allgemeinen Verwaltungsdienstes nach § 8 der Saarländischen Laufbahnverordnung werden nach dem Qualifizierungskonzept durchgeführt.
Die Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen für einen Wechsel in die Laufbahngruppe des mittleren Dienstes, Fachrichtung Allgemeiner Verwaltungsdienst, richten sich nach dem von der Saarländischen Verwaltungsschule angebotenen Angestelltenlehrgang I, wobei die Stoffinhalte auf zwölf Monate und 480 Stunden zusammengefasst werden. Während des Lehrgangs haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die in den jeweiligen Fächern vorgesehenen Klassenarbeiten zu fertigen.
Die Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen für einen Wechsel in die Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Allgemeiner Verwaltungsdienst, richten sich nach den von der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes angebotenen Modulen. Sie umfassen 180 Stunden verteilt auf einen Zeitraum von einem Jahr. Im Zeitraum der Belegung der durch das Qualifizierungskonzept vorgesehenen Module sind zwei Klausuren zu je 120 Minuten zu fertigen.
Die Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen für einen Wechsel in die Laufbahngruppe des höheren Dienstes, Fachrichtung Allgemeiner Verwaltungsdienst, richten sich nach den von der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes angebotenen Modulen. Sie umfassen 130 Stunden, zuzüglich einer Fortbildung im Bereich der Personalführung in einem zeitlichen Umfang von mindestens sechs Stunden. Die Qualifizierungsmaßnahmen sind in einem Kompaktkurs von sechs Monaten abzuleisten. Die Fortbildung im Bereich der Personalführung erfolgt in einem Tagesseminar nach den Vorgaben des für die ressortübergreifende Fortbildung zuständigen Referates des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport. Sie wird halbjährlich angeboten und kann auch vor dem Beginn oder nach dem Ende des Kompaktkurses abgeleistet werden. Dabei darf ein Zeitraum von sechs Monaten vor dem Beginn oder nach dem Ende des Kompaktkurses nicht überschritten werden. Der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes ist von dem für die ressortübergreifende Fortbildung zuständigen Referat des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport ein Nachweis über die Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme vorzulegen. Nach Abschluss des sechsmonatigen Kompaktkurses sind nach den Vorgaben des Qualifizierungskonzeptes zwei Klausuren zu je 180 Minuten zu fertigen.