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Versorgungsbezüge sind
Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
Hinterbliebenenversorgung,
Bezüge bei Verschollenheit,
Unfallfürsorge,
Übergangsgeld,
Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen,
Erhöhungsbetrag nach § 14 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1,
Unterschiedsbetrag nach § 50 Abs. 1 Satz 2 und 3,
Leistungen nach den §§ 50a bis 50e,
Ausgleichsbetrag nach § 50 Abs. 3,
Anpassungszuschlag nach § 69b Satz 5,
Einmalzahlung nach Abschnitt 11.
Leistungen nach den §§ 56 bis 60,
Versorgungsbezüge sind
Grundvergütungen,
Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag (§§ 4 bis 19),
Die Hinterbliebenenversorgung (§§ 17 bis 28) umfasst
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.