§ 2 SBeamtVG
Arten der Versorgung
§ 2 SBeamtVG
Versorgungsbezüge sind
1.
Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
2.
Hinterbliebenenversorgung,
3.
Bezüge bei Verschollenheit,
4.
Unfallfürsorge,
5.
Übergangsgeld,
6.
Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen,
7.
Erhöhungsbetrag nach § 16 Absatz 3 Satz 3 Halbsatz 1,
8.
Unterschiedsbetrag nach § 55 Absatz 1 Satz 2 und 3,
9.
Leistungen nach den §§ 56 bis 60,
10.
Ausgleichsbetrag nach § 55 Absatz 2.