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Der Fachhochschulreifeunterricht umfasst das Fach Deutsch mit mindestens 120 Unterrichtsstunden, eine gleichbleibende Fremdsprache mit mindestens 120 Unterrichtsstunden, das Fach Mathematik mit mindestens 160 Unterrichtsstunden, ein gleichbleibendes naturwissenschaftliches Fach mit mindestens 80 Unterrichtsstunden und das Fach Sozialkunde oder Wirtschafts- und Sozialkunde - im Fall des § 7b der Verordnung - Schulordnung - über die Ausbildung an Berufsschulen im Saarland das Fach Sozialkunde - mit mindestens 80 Unterrichtsstunden. Je nach dem Angebot der Schule kann als Fremdsprache entweder Englisch oder Französisch und als naturwissenschaftliches Fach entweder Biologie oder Chemie oder Physik belegt werden.
Der Fachhochschulreifeunterricht ist eine Einheit von sechs zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren, deren Unterricht inhaltlich aufeinander aufbaut. Schülerinnen und Schüler können in den Fachhochschulreifeunterricht nur zu Beginn eines Schuljahres eintreten. Es werden wöchentlich mindestens fünf Unterrichtsstunden Fachhochschulreifeunterricht angeboten. Die Schulaufsichtsbehörde ist über den Stundenplan des Fachhochschulreifeunterrichts zu Beginn eines Schuljahres von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu unterrichten.
Bei einer Verkürzung der Ausbildungszeit nach § 8 Absatz 1 oder § 45 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes oder nach § 27 b Absatz 1 oder § 37 Absatz 1 der Handwerksordnung muss der Fachhochschulreifeunterricht bis zum Erreichen der nach Absatz 1 Satz 1 vorgegebenen Mindeststundenzahl fortgeführt werden.