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Die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters entscheidet darüber, ob eine Schülerin oder ein Schüler die Ziele der Fachstufe I - bei den Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Technik sowie Gesundheit und Soziales deren erfolgreiche Beendigung unter Vermittlung einer grundlegenden beruflichen Bildung (Stufenabschluss) und/oder die Versetzung in die Fachstufe II, bei der Fachrichtung Gastronomie und Nahrung lediglich die Versetzung in die Fachstufe II - erreicht hat. Im Rahmen dieser Entscheidung stellt sie aufgrund des Berichtshefts der Schülerin oder des Schülers (§ 7 Absatz 3) und der Stellungnahme der fachpraktischen Ausbildungsstätte (§ 9) auch fest, ob die fachpraktische Ausbildung in der Fachstufe I insgesamt mit „erfolgreich“ oder „nicht erfolgreich“ zu bewerten ist.