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An der schriftlichen und mündlichen Prüfung nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Fachstufe II, die die Schule ordnungsgemäß besucht haben, ohne förmliche Meldung und Zulassung teil. Die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters stellt das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen eine Woche vor Beginn der schriftlichen Prüfung fest. Auf Vorschlag der jeweiligen Fachlehrkraft für die Fachstufe II berät die Klassenkonferenz in den Prüfungsfächern sowie im Fach Sport eine Jahresnote und setzt diese fest. Die Jahresnoten in den Prüfungsfächern und im Fach Sport werden den Prüflingen mit der Mitteilung des Gesamtprüfungsergebnisses (§ 40 Absatz 8) bekannt gegeben. Die Klassenkonferenz legt die Prüfungsliste mit den Angaben nach § 30 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 an.