Erwägungsgrund 7 31963D0266
Die allgemeinen Grundsätze für die Durchführung einer gemeinsamen Politik der Berufsausbildung müssen auf die gesamte berufliche Ausbildung der Jugendlichen und Erwachsenen Anwendung finden, die für eine Berufstätigkeit bis zu mittleren Stellungen in Betracht kommen oder eine solche Tätigkeit bereits ausüben ; hierbei ist der Aus- und Fortbildung der Lehrer und Ausbilder besondere Bedeutung beizumessen.