Erwägungsgrund 7 32002D0348
Der Rat hat am 26. Mai 1997 die Gemeinsame Maßnahme 97/339/JI betreffend die Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und die Entschließung vom 9. Juni 1997 zur Verhinderung und Eindämmung des Fußballrowdytums durch Erfahrungsaustausch, Stadionverbote und Medienpolitik angenommen.