Erwägungsgrund 3 32002D0602
Mit diesem Abkommen werden Höchstmengen für die Überführung bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse in den zollrechtlich freien Verkehr zwischen 2002 und 2004 festgelegt und wird für den Fall, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und insbesondere gleichwertige Regeln für den Wettbewerb, die staatlichen Beihilfen und den Umweltschutz für die unter das Abkommen fallenden Eisen- und Stahlerzeugnisse eingeführt wurden, ein Rahmen für die Beseitigung mengenmäßiger Beschränkungen geschaffen.