Erwägungsgrund 9 32002D0602
In dem Abkommen ist ein System der Zusammenarbeit zwischen der Russischen Föderation und der Gemeinschaft zur Verhütung von Umgehungseinfuhren mittels Umladung, Umleitung oder auf andere Weise festgelegt worden. Es wird ein Konsultationsverfahren eingeführt, um mit dem betreffenden Land zu einer Einigung über eine gleichwertige Anpassung der entsprechenden Höchstmenge zu gelangen, wenn sich herausstellt, dass das Abkommen umgangen wurde. Die Russische Föderation hat sich ferner bereit erklärt, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass solche Anpassungen rasch vorgenommen werden können. Kommt in der vorgesehenen Frist eine Einigung mit dem Lieferland nicht zustande, so kann die Gemeinschaft die gleichwertige Anpassung vornehmen, sofern schlüssige Beweise für eine Umgehung vorliegen.