Erwägungsgrund 2 32003D0508
Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) wurden damit beauftragt, die Sekretariatsarbeiten für die Abwicklung des vorläufigen PIC-Verfahrens wahrzunehmen, das durch die Schlussakte der Konferenz der Bevollmächtigten über das Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel, insbesondere durch die dazugehörige, in der Schlussakte niedergelegte Entschließung zu vorläufigen Vereinbarungen, geschaffen wurde; das Übereinkommen wurde am 11. September 1998 unterzeichnet und von der Gemeinschaft mit dem Beschluss 2003/106/EG des Rates gebilligt.